Laden Sie das Verordnungsformular via dem folgenden Button «Verordnung Ergotherapie» herunter.
Anmeldung Therapie
Weil jedes Kind das Beste verdient: Unsere Ergotherapie stärkt Fähigkeiten, schafft neue Möglichkeiten und gibt Sicherheit. Lade jetzt das Anmeldeformular herunter und starte die Reise zu mehr Selbstständigkeit.
Lassen Sie das Formular von der Ärztin oder dem Arzt ausfüllen und unterschreiben.
Senden Sie per E-Mail oder per Post oder die ausgefüllte und unterschriebene Verordnung an Prodimus.
Buchen Sie über den Button «Termin vereinbaren» einen Termin. Hier sind die Therapeutinnen und Therapeuten ersichtlich. Es gibt zwei Termin-Typen:
- Erstgespräch (Name, Adresse, E-Mail, Telefon)
- Folgetermin (Springertermin)
Bei einem Erstgespräch kann nur ein Termin gebucht werden. Bei Folgeterminen dürfen mehrere Termine auf einmal gebucht werden.
Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
Terminabsage: Falls eine Terminabsage notwendig sein sollte, sagen Sie Termine bitte spätestens 48 Stunden im Voraus ab – bei kurzfristigeren Absagen müssen wir den Termin privat verrechnen.
Terminänderung: Eine Umbuchung ist systembedingt leider nicht möglich. Bitte löschen Sie den Termin und buchen Sie einen neuen.
Für den ersten Termin, erscheinen Sie mit Ihrem Kind bitte 10 Minuten früher, damit wir Ihre Daten aufnehmen können.
Die Ergotherapie kann für 1x9, 2x9 oder 3x9 Einheiten pro Verordnung durch einen Arzt verordnet werden. Die Termine finden in der Regel 1-2 Mal wöchentlich statt und dauern zwischen 60 und 120 Minuten. Vor Ablauf der Verordnung wird gemeinsam evaluiert, ob weitere Einheiten notwendig sind und gegebenenfalls eine neue Verordnung ausgestellt. Wurden die Ziele bereits vorher erreicht, kann eine Therapie auch früher beendet werden, ohne alle verordneten Einheiten zu brauchen.
Die Kosten für die Ergotherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt (10 % Selbstbehalt). Bei einer Kostengutsprache bei der SVA übernimmt die Sozialversicherung (IV) die Kosten vollumfänglich (kein Selbstbehalt). Bei einem Unfall deckt die Unfallversicherung die Kosten vollumfänglich (kein Selbstbehalt).